Firma in Deutschland gründen als SchweizerIn

Gina Schumacher

Die Gründung einer Firma oder einer Niederlassung in Deutschland wird unter Schweizer Unternehmern und Unternehmerinnen immer beliebter. Gerade, wenn Sie viele KundInnen in Deutschland haben und Ihre Einnahmen hauptsächlich in Euro erwirtschaften, kann sich die Gründung im Nachbarland für Sie lohnen.

Doch wie genau gehen Sie vor, wenn Sie als SchweizerIn einen Firmensitz in Deutschland gründen möchten und was müssen Sie dabei beachten? Alles rund ums Thema Firma in Deutschland gründen erfahren Sie von Wise in diesem Artikel.

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Ist eine Firmengründung in Deutschland aus EWR-Staaten möglich?

Die Gründung einer Gesellschaft in Deutschland hat viele attraktive Vorteile:

Deutschland als Firmenstandort überzeugt nicht nur durch geografische Nähe, sondern auch durch einen grösseren Markt und somit auch eine höhere Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens.

Viele Schweizer Unternehmerinnen und Unternehmer, die sich für die Gründung einer Firma in Deutschland interessieren, stellen sich zunächst die Frage, ob das als SchweizerIn überhaupt erlaubt ist.

Gute Nachrichten: Ja, die in Deutschland geltende Gewerbefreiheit besagt, dass Bürger der EU- und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in allen Mitgliedstaaten ein Gewerbe gründen dürfen. Um eine Firma in Deutschland gründen zu können, benötigen Sie also weder eine deutsche Staatsbürgerschaft, noch eine Aufenthaltsgenehmigung.

Auch ein Wohnsitz in Deutschland ist nicht nötig, um Geschäftsführer einer Firma nach deutscher Rechtsform, wie zum Beispiel einer GmbH, zu werden. Beachten Sie jedoch, dass die Anmeldung der Firmengründung und der Eintrag im Handelsgericht nur persönlich möglich ist – zumindest dafür müssen Sie also nach Deutschland kommen.

Rechtlich gesehen steht Ihnen beim Vorhaben, eine Firma in Deutschland zu gründen, also nichts im Wege.

Welche Rechtsformen kann ich als SchweizerIn in Deutschland ohne Wohnsitz gründen?

Innerhalb der Staaten der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums erleichtern das Recht auf Freizügigkeit, Niederlassungs- und Gewerbefreiheit die Firmengründung im Ausland.

Prinzipiell können Sie als Schweizer UnternehmerIn daher zwischen allen zur Verfügung stehenden Rechtsformen wählen.¹ Die Geschäftsformen unterscheiden sich zwar nicht gravierend von denen in der Schweiz, einige Eigenheiten gibt es aber doch, die Deutschland als Firmenstandort besonders attraktiv machen.

In Deutschland gibt es folgende Rechtsformen:

  • Einzelunternehmen

  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

  • Eingetragener Kaufmann (e.K.)

  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)

  • Kommanditgesellschaft (KG)

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

  • Aktiengesellschaft (AG)

  • GmbH & Co KG

Gerade für angehende UnternehmerInnen kann die Auswahl leicht überfordernd sein. Wenn Sie sich fragen, welche Rechtsform für Ihr Unternehmen in Frage kommt, lesen Sie weiter.

Welche Rechtsform in Deutschland ist für mein Unternehmen das Richtige?

Die Entscheidung für eine Rechtsform fällt neuen UnternehmerInnen nicht immer leicht. Viel zu viele Möglichkeiten und Details verunsichern dabei viele.

Um herauszufinden, welche Rechtsform am besten zu Ihrem Unternehmen passt, sollten Sie sich im Vorhinein mit folgenden Fragen auseinandersetzen:

  • Gesellschafter: Ein Gesellschafter oder mehrere Gesellschafter?

  • Haftung: Wer haftet?

  • Startkapital: Wie viel Startkapital benötige ich?

  • Anmeldung: Wo muss das Unternehmen angemeldet werden?

  • Steuern: Welche Steuern kommen auf mich zu?

  • Finanzierung: Welche Finanzierungsmöglichkeiten stehen mir zu?

RechtsformKapital / MindesteinzahlungHaftungVorteileNachteile
Einzelunternehmen
    Keine / Nicht vorgeschrieben
    Unbeschränkt mit Privat- und Geschäftsvermögen
    Formlose, kostengünstige Gründung, kein festes Startkapital
    Sie haften mit Ihrem Privatvermögen und sind bei der Verwendung Ihres Firmennamens eingeschränkt
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
    Keine / Nicht vorgeschrieben
    Gesellschaft und Gesellschafter für Gesellschaftsschulden (auch mit Privatvermögen), gesamtschuldnerische Haftung
    Unbürokratische Gründung ohne Mindestkapital
    Auch hier haften Sie mit Ihrem Privatvermögen
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
    Keine / Nicht vorgeschrieben
    Gesellschaft und Gesellschafter für Gesellschaftsschulden (auch mit Privatvermögen), gesamtschuldnerische Haftung
    Kein Mindestkapital notwendig, flexible Unternehmensführung durch Arbeitseinteilung mit Partnern
    Volle Haftung mit Privat- und Geschäftsvermögen, Eintrag ins Handelsregister nötig, keine alleinige Entscheidungsmacht
Kommanditgesellschaft (KG)
    Keine / Nicht vorgeschrieben, nur Kommanditeinlagen in beliebiger Höhe
    persönlich haftende Gesellschafter unbeschränkt, Kommanditisten in Höhe der Einlage – Haftungsbeschränkung tritt erst nach Eintragung im Handelsregister ein
    Kein Mindestkapital notwendig, zusätzliches Kapital durch Kommanditisten möglich, hohe Entscheidungsgewalt des Komplementärs
    Sie haften als Komplementär mit Ihrem Privatvermögen
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
    Mindeststammkapital 25.000 EUR, Mindesteinzahlung bei Gründung 12.500 EUR
    Nur mit Gesellschaftsvermögen – Haftungsbeschränkung tritt erst nach Eintragung im Handelsregister ein, Geschäftsführer haftet ggf. persönlich
    Sie haften nicht mit Ihrem Privatvermögen, sondern nur mit Gesellschaftsvermögen
    Hohes Stammkapital, von dem die Hälfte bereits bei Gründung fällig ist
Aktiengesellschaft (AG)
    Mindestgrundkapital 50.000 EUR
    Nur mit Gesellschaftsvermögen – Haftungsbeschränkung tritt erst nach Eintragung im Handelsregister ein, Geschäftsführer haftet ggf. persönlich
    Geschäftsanteile können Sie unkompliziert an andere übertragen, hoher Einfluss durch Aktien, hohes Prestige
    Hoher Aufwand für die Gründung, Sie müssen sich an Offenlegungspflichten und das Aktiengesetz halten

Was sind die Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis in Deutschland?

Auch wenn für Schweizer Staatsangehörige in der EU Niederlassungsfreiheit herrscht, benötigen Sie eine sogenannte Niederlassungserlaubnis, um eine Firma in Deutschland gründen zu können.

Mit einer Niederlassungserlaubnis dürfen Sie sich nämlich zeitlich unbegrenzt in Deutschland aufhalten. Der deutsche Staat sieht das als Voraussetzung, um in Deutschland ein erfolgreiches Unternehmen zu führen – selbst, wenn Sie das aus dem Ausland tun.

Um diese Niederlassungserlaubnis bewilligt zu bekommen, sollten folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • Besitz der Aufenthaltserlaubnis für mindestens fünf Jahre

  • Ihr Lebensunterhalt muss gesichert sein: Sie dürfen keine Sozialleistungen beziehen und müssen eine gültige Krankenversicherung vorweisen können

  • Sie müssen mindestens 60 Monate freiwillige oder Pflichtbeiträge an die gesetzliche Rentenversicherung geleistet haben

  • Sie dürfen zuvor nicht straffällig geworden sein

  • Sie benötigen eine Beschäftigungserlaubnis als Arbeitnehmer oder zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit

  • Sie müssen ausreichende Kenntnisse in der deutschen Sprache nachweisen können

Alternativ zur Niederlassungserlaubnis können Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Gemäss § 21 des Aufenthaltsgesetzes kann eine Aufenthaltserlaubnis für die Existenzgründung unter folgenden Voraussetzungen gewährt werden:

  • es besteht ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse oder ein besonderes regionales Bedürfnis

  • die Tätigkeit lässt positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten

  • die Finanzierung der Umsetzung ist durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert

Ist eine Gründung ohne persönliche Anwesenheit in Deutschland möglich?

Viele SchweizerInnen möchten zwar eine Firma in Deutschland gründen, haben aber aus beruflichen oder privaten Gründen keine Zeit, für die Gründung selbst nach Deutschland zu reisen.

Tatsächlich ist es unter bestimmten Voraussetzungen auch möglich, ohne persönliche Anwesenheit eine Gesellschaft in Deutschland zu gründen – ganz so einfach ist das allerdings nicht.

Denn für die Gründung Ihrer neuen Firma ist ein Termin beim Notar zwingend nötig. Zu diesem Termin müssen alle Geschäftsführer persönlich anwesend sein, um die Dokumente für die Gründung unter notarieller Beglaubigung zu unterzeichnen.

Eine andere Geschichte ist das bei den Gesellschaftern Ihrer Firma. Diesen müssen zwar nicht persönlich zu dem Termin beim Notar erscheinen, sie müssen sich aber dennoch vertreten lassen. Die Vertretung der Gesellschafter übernehmen im Normalfall die Geschäftsführer – beachten Sie jedoch, dass die Gesellschafter dafür eine notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen müssen.

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Geschäftsführung aus dem Ausland: Geht das?

Rechtlich gesehen ist es ohne weiteres möglich, die Geschäftsführung auch aus dem Ausland zu übernehmen. Die einzige Bedingung ist, dass Sie auch im Ausland die Möglichkeit haben müssen, Ihren Pflichten und Ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer uneingeschränkt nachzukommen.

Welche Pflichten und Tätigkeiten Ihre Rolle als Geschäftsführer beinhaltet, können Sie der Vollständigkeit halber in einem Geschäftsführervertrag festhalten.

Wie gründe ich eine Firma in Deutschland als SchweizerIn?

Sie haben sich dazu entschlossen, als SchweizerIn eine Firma in Deutschland zu gründen? Dann möchten Sie nun sicher wissen, wie genau Sie bei der Gründung vorgehen.

Hier erklären wir Ihnen am Beispiel einer GmbH wie Sie in 10 Schritten eine Firma in Deutschland eröffnen:

  1. Suchen Sie sich einen Namen für Ihre Gesellschaft aus. Branchenbücher und Internet Suchmaschinen können dabei helfen, Namen die bereits in Verwendung sind zu vermeiden.

  2. Legen Sie Ihre Geschäftszwecke, also Ihren Unternehmensgegenstand fest. Welche Leistung bieten Sie Ihren zukünftigen KundInnen?

  3. Legen Sie den Unternehmenssitz in Deutschland, die Höhe Ihres Stammkapitals (bei einer GmbH mindestens 25.000 EUR) und die Gesellschafter und Geschäftsführer fest.

  4. Arbeiten Sie einen Gesellschaftsvertrag über die Mustersatzung aus oder beauftragen Sie alternativ einen Anwalt damit.

  5. Vereinbaren Sie einen Termin beim Notar, damit dieser den aufgesetzten Vertrag beurkunden kann.

  6. Eröffnen Sie ein Geschäftskonto und zahlen Sie das Stammkapital von mindestens 25.000 EUR ein.

  7. Nun beauftragen Sie den Eintrag ins Handelsregister bei Ihrem Notar – dieser benötigt eine Bestätigung der Einzahlung des Stammkapitals.

  8. Melden Sie die neu gegründete GmbH beim zuständigen Gewerbeamt an.

  9. Erstellen Sie alle notwendigen geschäftlichen Papiere.

  10. Kümmern Sie sich um die Eröffnungsbilanz und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Kapitalgesellschaften fürs Finanzamt. Alternativ können Sie auch hier einen Steuerberater beauftragen.

Welche Kosten können bei einer Unternehmensgründung in Deutschland entstehen?

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Die Kosten, die entstehen, wenn Sie im Ausland eine Firma gründen möchten, hängen natürlich nicht nur vom Land ab, sondern auch von der Rechtsform. Während die Kosten für die Unternehmensgründung in der Schweiz relativ gering sind, muss das im Ausland nicht der Fall sein.

Für die Gründungsgebühr, den Eintrag ins Handelsregister, die Kosten für den Notar und die Aufsetzung der Verträge bei Ihrem Anwalt bezahlen Sie in der Schweiz für eine Einzelfirma maximal 1.000 CHF. Bei einer GmbH kommen um die 8.000 CHF zusammen und eine AG kann mit mehr als 15.000 CHF zu Buche schlagen.²

Aber wie sieht das bei der Firmengründung in Deutschland aus? So viel kostet die Gründung in den verschiedenen deutschen Rechtsformen:

Personengesellschaften und Einzelunternehmen

Bei diesen Rechtsformen sind die Kosten natürlich am geringsten, da kein Eintrag ins Handelsregister notwendig ist und somit teure Notargebühren wegfallen. Für die meisten Unternehmen liegen die Gründungskosten damit weit unter 200 EUR.

UG

Bei der UG kommen schon mehr administrative Kosten auf Sie zu. Für Handelsregister, Notar, Anwalt und Co. summieren sich die Gebühren schnell auf 300 bis 800 EUR.

GmbH

Noch ein wenig teurer wird es bei der GmbH, die Sie zwischen 600 EUR und 1.400 EUR kosten kann. Zusätzlich ist ein Stammkapital von 25.000 EUR notwendig.

Eine Firma in Deutschland zu gründen, ist für Sie als SchweizerIn in den meisten Fällen also deutlich günstiger, als mit derselben Rechtsform in der Schweiz zu gründen.

Braucht man ein deutsches Geschäftskonto? 

Für die meisten deutschen Rechtsformen ist es nicht zwingend vorgeschrieben, ein Geschäftskonto zu führen. Ratsam ist es aber allemal, da die Trennung Ihrer privaten und geschäftlichen Finanzen wirklich wichtig ist – denn langfristig wird Ihnen das viel Aufwand und Kosten ersparen.

Bei einer GmbH benötigen Sie aber in jeden Fall ein Geschäftskonto – und das bereits in der Gründungsphase, denn auf dieses Konto wird die Einzahlung Ihres Stammkapitals veranlasst.

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Gerade, wenn Sie eine neue Firma gründen möchten, sollten Sie Ihr Geld nicht für teure Geschäftskonten ausgeben, denn es geht auch günstiger und unkomplizierter – mit Wise.

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Zusammenfassung

Ein grösserer Markt, höhere Wettbewerbsfähigkeit, geografische Nähe und geringe Gründungskosten sind nur einige der Gründe, warum sich SchweizerInnen dafür interessieren, eine Firma in Deutschland zu eröffnen.

Wie wir in diesem Artikel gezeigt haben, ist es aufgrund verschiedener Abkommen zwischen den Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums und der geltenden Niederlassungsfreiheit für Schweizer UnternehmerInnen sehr einfach, eine Firma in Deutschland zu gründen. Und mit dem günstigen internationalen Geschäftskonto von Wise sparen Sie zusätzlich bares Geld.

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Quellen

1 Wohnsitz im Ausland: GmbH oder UG in Deutschland gründen?, Existenzgründungsportal des BMWK, Mai 2022
2 Was kostet eine Unternehmensgründung?, PostFinance, 2023


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